Informationen zum Ausbildungsjahr 2010/2011


Sie wollen einen Lehrling einstellen – was ist zu tun?
  1. Ausbildungsvertragsformulare, Ausbildungsnachweishefte und die Ausbildungsverordnung sind in der Geschäftsstelle der Kreishandwerkerschaft erhältlich.
  2. Zum Ausfüllen des Vertrages:
    empfohlener Ausbildungsbeginn = 01.09.

    Urlaubsanspruch bis 18 Jahre nach dem Jugendschutzgesetz d.h.
    bei Jugendlichen unter 16 Jahren – mindestens 30 Werktage
    bei Jugendlichen unter 17 Jahren – mindestens 27 Werktage
    bei Jugendlichen unter 18 Jahren – mindestens 25 Werktage
    (Stichtag ist der 01. 01. des Jahres)
    ab 18 Jahren nach Tarif (Hinweis: 1 Woche = 6 Werktage = 5 Arbeitstage)
  3. Ausgefüllten Vertrag mit Anlagen (ärztliche Bescheinigung bei Jugendlichen bis 18 Jahren) in der Kreishandwerkerschaft abgeben!
  4. Unterschriften nicht vergessen!
Probezeit:
Die Probezeit ist fester Bestandteil der Ausbildungszeit. In dieser Zeit haben der Arbeitgeber und der Lehrling die Möglichkeit, sich Sicherheit darüber zu verschaffen, ob ihre Wahl die richtige war. Die Dauer der Probezeit beträgt mindestens 1 Monat, höchsten 4 Monate. Das Berufsausbildungsverhältnis kann während der Probezeit beidseitig ohne Angaben von Gründen schriftlich gekündigt werden.

Arbeitszeit:
Die Dauer der täglichen Arbeitszeit beträgt für Auszubildende unter 18 Jahren 8 Stunden und nicht mehr als 40 Stunden wöchentlich.

Berufsschule:
Nach Abschluss einesn Berufsausbildungsvertrages muss der Ausbildungsbetrieb den Auszubildenden bei der zuständigen Berufsschule anmelden. Wo die zuständige Berufsschule ist, erfahren Sie in der Kreishandwerkerschaft. Der Lehrbetrieb hat den Auszubildenden für die Teilnahme am Berufsschulunterricht freizustellen. Für ggf. anfallende Fahrt- und Unterbringungskosten für die Teilnahme am Berufsschulunterricht muss der Auszubildende selbst aufkommen.

Weitere Fragen beantworten wir Ihnen gerne – Rufen Sie uns an!

Meistervorbereitungslehrgänge


Die Kreishandwerkerschaft bietet die Meistervorbereitungslehrgänge Teil 3 und 4 an.
Bisher konnten wir jährlich einmal als berufsbegleitende Maßnahme die genannten Lehrgänge durchführen. Die Kurse finden freitags ab 16.00 Uhr und samstags ab 8.00 Uhr im Haus des Handwerks in Greifswald statt. Maßnahmebeginn: jeweils im März/April.
Sollten Sie Interesse an diesen Lehrgängen haben, so setzen Sie sich mit uns in Verbindung – wir beraten Sie gern.